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AGB der Hundeschule Dog Fun

1. VERTRAG

1.1. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt bei Abschluss eines schriftlichen Vertrages durch die Unterschrift der Vertragspartner zustande.

Ein  abgeschlossener Vertrag kann innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des Vertrages ohne Angabe von Gründen schriftlich oder in Textform widerrufen werden. Im Falle des wirksamen Widerrufes erstattet die Hundeschule bis dahin bereits geleistete Zahlungen an das Mitglied zurück. Eine umfassende Widerrufsbelehrung ist auf der online Homepage unter dem jeweiligen Onlinevertragsantrag abgedruckt und veröffentlicht. Der Interessent hat bei Abgabe des Angebotes auf Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages  zu bestätigen, dass er von der Widerrufsbelehrung Kenntnis erhalten hat.

1.2. Leistungsumfang

Die Hundeschule gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang in der Hundeschule bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Leistungen. Die Nutzung der Angebote der Hundeschule ist nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet.

1.3. Jugendliche

Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Deren Einwilligung wird durch eine Genehmigung des Mitglieds ersetzt, sobald das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet. Das Trainieren von Mitgliedern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet.

 2. Kursbesuche

2.1. Hausordnung

 

Bei Nutzung des Kursangebotes der Hundeschule unterliegt das Mitglied der dortigen Platzordnung. Die Platzordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie der Umgang mit den Hundens und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Die Hundetrainerin ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Hundeplatzes, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Platzordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

 3.1. Verletzung von Verhaltenspflichten Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm nach Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten aus der Mitgliedschaft, ist die Hundeschule berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen.

3.2. Änderung persönlicher Angaben

Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied der Hundeschule unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche der Hundeschule dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.

4. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG

4.1. Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags

Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag sowie die Pauschalen  für Verwaltungs- und Serviceleistungen entstehen mit dem Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung. Sofern mit dem Mitglied vereinbart wird, dass der Mitgliedsbeitrag als Einmalzahlung im Voraus zu erbringen ist, sind die Beiträge binnen einer Frist von sieben Tagen ab Vertragsunterzeichnung an das Studio zu leisten. Ist keine Einmalzahlung vereinbart, ist das Mitglied berechtigt, den Mitgliedsbeitrag in zwölf gleichen monatlichen Raten an die Hundeschule zu erbringen. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind dann jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) zu zahlen. Die Gebühr die Verwaltungspauschale sind in einem solchen Fall zugleich mit der ersten Beitragszahlung an die Hundeschule zu erbringen.

4.2. Kosten bei Rückbuchungen

Wird der Hundeschule eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Beträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich der Hundeschule entstehende Bankrücklastkosten, vom Mitglied zu tragen.

4.3. Zahlungsverzug

Die Hundeschule behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrechten Gebrauch zu machen. Weiterhin hat das Mitglied die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen.

4.4 Gesamtfälligkeit

Wurde eine ratierliche Zahlung des Mitgliedsbeitrags vereinbart (Ziffer 4.1.) und gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, werden der gesamte Beitrag und alle Pauschalen bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig.

 

4.5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Hundeschule aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

 

5. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT, STILLLEGUNG

5.1.Vertragslaufzeit

Wird der Mitgliedsvertrag nicht von dem Mitglied oder der Hundeschule unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten vor dem Beendigungszeitraum gekündigt, verlängert sich der Vertrag um 3 Monate.

 

5.2. Weitere Vertragsverlängerung

Im Falle einer Verlängerung des Vertrags nach Ablauf der Erstlaufzeit (Ziffer 5.2.) kann die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Ende des Verlängerungszeitraums von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden. Unterbleibt eine Kündigung zum Ablauf einer 

 

5.3. Außerordentliche Kündigung

Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Ein Wechsel des Wohnortes des Mitglieds begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht. Im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung oder Tod des Hundes,  endet das Vertragsverhältnis erst mit dem Zugang eines ärztlichen Attestes, das dem Hund eine andauernde Fähigkeit an dem Angebot der Hundeschule bescheinigt.

 

5.4.Stilllegung der Mitgliedschaft

Anstelle einer außerordentlichen Kündigung kann der Mitgliedsvertrag für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum in gegenseitigem Einvernehmen ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt, d.h. die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich um den Aussetzungszeitraum.

 

5.5. Form

Kündigungen sind unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer gegenüber der Hundeschule in Textform zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs in der Hundeschule. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen.

 

6.Urlaub, Seminare und Krankheit der Hundetrainerin

6.1. Urlaub

Die Hundetrainerin behält sich vor die Hundeschule urlaubsbedingt ohne Trainerersatz zu schließen.

6.2. Seminare

Die Hundetrainerin behält sich vor die Hundeschule während der Seminarzeiten ohne Trainerersatz zu schließen. Das Mitglied hat die Möglichkeit vergünstigt (10% Rabatt) an den Seminaren teilzunehmen.

 

6.2. Krankheit

Die Hundetrainerin behält sich vor die Hundeschule aus gesundheitlichen Gründen ohne Trainerersatz zu schließen.

 

7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Hundeschule zurückzuführen. Eine Haftung der Hundeschule für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

 

8 Ausschluss von Kursen und Spielstunden

Die Hundetrainerin behält sich vor den Hund des Platzes zu verweisen wenn dieser verhaltensauffällig oder aggressiv  Menschen oder anderen Hunden gegenüber wird.

 

9. DATENSCHUTZ

9.1. Datenspeicherung

Die Hundeschule erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich, zur Aufklärung von Straftaten.

 

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1. Änderungen dieser AGB

Die Hundeschule ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn die Hundeschule auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist die Hundeschule berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.

 

10.2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.         (Stand: 03/2021)

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