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AGB

DOG FUN  |  Sonderseminare und Trainingsreisen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonderseminare und Trainingsreisen der Hundeschule Dog Fun

Diese Bedingungen regeln die Teilnahme an gesondert ausgeschriebenen Sonderseminaren und Trainingsreisen der Hundeschule Dog Fun mit selbst organisierter Anreise und Unterkunft.

 

1 Anbieterin und Geltungsbereich

1.1 Anbieterin ist Hundeschule Dog Fun, Inhaberin Sabine Wedderhoff, Wöstenstrasse 87, 49497 Mettingen, E-Mail: info@hundeschule-dog-fun.de, Telefon: 0170 3523749; nachfolgend Dog Fun.

1.2 Diese Bedingungen gelten bei wirksamer Einbeziehung für gesondert ausgeschriebene Sonderseminare, Workshops und Trainingsreisen im In- und Ausland. Sie gelten nicht für die regulären Gruppenstunden oder Mitgliedschaften.

1.3 Gegenstand dieser Bedingungen ist die separat gebuchte Trainings- und Seminarleistung. Unterkunft, Personenbeförderung und Fahrzeugmiete werden von Dog Fun im Rahmen dieses Vertrags nicht verkauft. Die Bezeichnung Trainingsreise allein entscheidet nicht über die rechtliche Vertragsart. Liegt aufgrund der tatsächlichen Vertragsgestaltung eine Pauschalreise oder die Vermittlung verbundener Reiseleistungen vor, bleiben die zwingenden gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt anwendbar; diese Bedingungen ersetzen die hierfür erforderlichen Informationen und Absicherungen nicht.

1.4 Für Veranstaltungen nach Ziffer 1.2 bilden diese Bedingungen die vollständigen allgemeinen Vertragsbedingungen; die allgemeinen Kurs- und Mitgliedschaftsbedingungen werden nicht zusätzlich einbezogen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Änderungen dieser Bedingungen gelten für bestehende Verträge nur bei wirksamer Vereinbarung.

 

2 Anmeldung und Vertragsschluss

2.1 Grundlage der Anmeldung sind die vor der Buchung zugängliche Veranstaltungsbeschreibung und diese Bedingungen. Die Beschreibung nennt insbesondere Termin, Ort, Trainingsumfang, Preis, Teilnahmevoraussetzungen und gegebenenfalls eine Mindestteilnehmerzahl.

2.2 Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrags an. Der Vertrag kommt mit Zugang der ausdrücklichen Buchungsbestätigung von Dog Fun zustande. Eine bloße automatische Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme. Nimmt Dog Fun das Angebot nicht innerhalb von sieben Kalendertagen an, ist der Kunde nicht mehr daran gebunden.

2.3 Eine vom Angebot abweichende Bestätigung ist ein neues Angebot, das der ausdrücklichen Annahme des Kunden bedarf. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.

2.4 Begleitpersonen und weitere Hunde sind nur im bestätigten Umfang gebucht. Wer für andere Personen handelt, muss hierzu bevollmächtigt sein; eine persönliche Einstandspflicht für fremde Zahlungsverpflichtungen entsteht nicht allein durch die Anmeldung.

2.5 Dog Fun übermittelt die Buchungsbestätigung und die vereinbarten Bedingungen per E-Mail oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger. Bei Onlinebuchungen bleiben die gesetzlichen Anforderungen an eine eindeutig zahlungspflichtige Bestellung unberührt.

 

3 Leistungsumfang

3.1 Geschuldet sind die in der Veranstaltungsbeschreibung und der Buchungsbestätigung vereinbarten Trainingsleistungen. Ein bestimmter Ausbildungserfolg wird nicht zugesichert; individuelle Erfolgsgarantien bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

3.2 Nicht enthalten sind, soweit nicht ausdrücklich als eigene Vertragsleistung vereinbart, Unterkunft, An- und Abreise, Fähre, Verpflegung, Fahrradverleih, Eintrittsgelder und örtliche Abgaben. Erforderliche zusätzliche Kosten werden vor Buchung benannt, soweit sie feststehen oder vernünftigerweise berechnet werden können.

3.3 Leistungen, die der Kunde eigenständig bei Dritten bucht, unterliegen dessen Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter. Eigene Beratungs-, Informations- oder Organisationspflichten von Dog Fun werden hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

4 Preis und Zahlung

4.1 Es gilt der bei der Buchung vereinbarte Gesamtpreis einschließlich der gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Bestätigte Rabatte werden berücksichtigt. Nachträgliche einseitige Preiserhöhungen sind nicht vorgesehen.

4.2 Es werden 20 Prozent der Seminargebühr 14 Kalendertage nach Zugang von Buchungsbestätigung und Rechnung, die restlichen 80 Prozent 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn fällig. Keine Zahlung ist vor Zugang der Rechnung fällig. Bei Buchung weniger als 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn ist der Gesamtpreis innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Rechnung, spätestens bei Veranstaltungsbeginn, zu zahlen. Endet eine Frist nach Veranstaltungsbeginn, wird der Betrag erst bei Beginn fällig. Zahlungsart ist Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto.

4.3 Solange Dog Fun wegen einer vereinbarten Mindestteilnehmerzahl noch zur Absage berechtigt ist, werden keine Vorauszahlungen fällig. Gesetzliche Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben bestehen.

4.4 Bei ausbleibender fälliger Zahlung darf Dog Fun den Vertrag erst nach erfolgloser angemessener Nachfrist und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen beenden. Eine zusätzliche Vertragsstrafe fällt nicht an. Gesetzliche Ansprüche bleiben bestehen; eine doppelte Abrechnung desselben Ausfalls ist ausgeschlossen.

 

5 Absage durch den Kunden vor Veranstaltungsbeginn

5.1 Dog Fun räumt dem Kunden das Recht ein, die gebuchte Seminarteilnahme vor Beginn jederzeit abzusagen. Zur Dokumentation wird eine Mitteilung per E-Mail an info@hundeschule-dog-fun.de empfohlen. Maßgeblich ist der Zugang der Absage bei Dog Fun. Zwingende gesetzliche Erklärungsformen und Beendigungsrechte werden nicht eingeschränkt.

5.2 Bei Ausübung dieses zusätzlichen vertraglichen Absagerechts kann Dog Fun einen konkret berechneten und belegten Ausgleich für den durch die Absage entstandenen wirtschaftlichen Ausfall verlangen. Angerechnet werden sämtliche ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus der anderweitigen Vergabe des frei gewordenen Platzes. Dog Fun berücksichtigt zumutbare Möglichkeiten, den Ausfall zu vermeiden oder zu vermindern. Es wird keine feste Stornopauschale vereinbart.

5.3 Der nach Ziffer 5.2 ermittelte Betrag ist bei Zugang der Absage spätestens 56 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn auf höchstens 50 Prozent der auf die abgesagten Leistungen entfallenden vereinbarten Gebühr begrenzt. Bei späterem Zugang beträgt die Obergrenze 100 Prozent. Die Prozentsätze sind ausschließlich Obergrenzen; sie werden nicht automatisch berechnet und begründen keinen Mindestanspruch.

5.4 Dog Fun legt die Berechnung mit den berücksichtigten Ersparnissen und Ersatzbuchungen nachvollziehbar dar. Dem Kunden ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist. Wird der Platz ohne wirtschaftlichen Nachteil anderweitig vergeben, entfällt der Ausgleich für den belegten Platz.

5.5 Bei Teilabsagen, insbesondere einer Begleitperson, wird nur der auf die abgesagte Leistung entfallende Ausfall berücksichtigt. Die Gebühr der verbleibenden Buchung erhöht sich dadurch nicht automatisch.

5.6 Ein Guthaben aus bereits geleisteten Zahlungen wird unverzüglich, spätestens binnen 14 Kalendertagen nach feststehender Abrechnung, erstattet. Steht eine spätere Ersatzbelegung zunächst noch aus, wird eine berechtigte Nachkorrektur zugunsten des Kunden unverzüglich vorgenommen. Zwingende frühere Erstattungsfristen bleiben unberührt.

5.7 Kosten von selbst gebuchten Drittleistungen sind nicht Gegenstand dieser Abrechnung. Hierüber entscheidet der jeweilige Vertrag mit dem Drittanbieter.

 

6 Persönliche Buchung und Terminbindung

6.1 Die Seminarteilnahme wird für die bestätigten Personen und Hunde gebucht. Die Trainingsplanung und Gruppenzusammensetzung berücksichtigen insbesondere den Ausbildungsstand und das Sozialverhalten der angemeldeten Hunde. Ein zusätzliches vertragliches Recht, die Buchung auf eine andere Person, einen anderen Hund oder ein Ersatzteam zu übertragen, wird nicht eingeräumt. Zwingende gesetzliche Rechte nach Ziffer 6.3 bleiben unberührt.

6.2 Ein zusätzliches vertragliches Recht auf Umbuchung auf einen anderen Termin oder eine andere Veranstaltung besteht nicht. Bei einer Absage gelten Ziffer 5 beziehungsweise die ausdrücklich vereinbarten Ausnahmen. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere aufgrund von Leistungsänderungen oder Pflichtverletzungen von Dog Fun, werden nicht eingeschränkt.

6.3 Soweit die konkrete Buchung rechtlich als Pauschalreise einzuordnen ist, bleibt das gesetzliche Recht zur Vertragsübertragung nach § 651e BGB unberührt. Dog Fun kann dem Eintritt eines Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Für die Prüfung sind insbesondere die bereits vor Buchung mitgeteilten und vereinbarten Anforderungen an Ausbildungsstand, Sozialverhalten und sichere Führung des Hundes maßgeblich.

 

7 Persönliche Verhinderung und Tod des Hundes

7.1 Krankheit, Unfall, berufliche oder familiäre Verhinderung eines Teilnehmers sowie Erkrankung oder Verletzung des Hundes begründen allein kein zusätzliches vertragliches Recht auf kostenlose Absage. Es gelten Ziffer 5 und die gesetzlichen Rechte. Ein ärztlicher oder tierärztlicher Nachweis allein bewirkt außerhalb der ausdrücklich vereinbarten Ausnahme keine automatische Gebührenbefreiung.

7.2 Verstirbt der für die Veranstaltung angemeldete Hund vor Veranstaltungsbeginn, kann der Kunde die Buchung des betroffenen Mensch-Hund-Teams kostenfrei aufheben. Voraussetzung sind eine Mitteilung an Dog Fun und eine tierärztliche Bescheinigung über den Tod des angemeldeten Hundes. Ein Nachweis über Identität und Todesdatum genügt; die Todesursache muss nicht angegeben werden.

7.3 Die Ausnahme nach Ziffer 7.2 umfasst auch gleichzeitig gebuchte Begleitpersonen, wenn deren Teilnahme ausschließlich der Begleitung dieses Teams dient und deren Buchungen zugleich aufgehoben werden. Zahlungen für die hiervon betroffenen Leistungen werden binnen 14 Kalendertagen nach Zugang der Aufhebungserklärung und des Nachweises zurückgezahlt. Gegenüber selbst gebuchten Drittanbietern entsteht hierdurch kein Erstattungsanspruch aus diesen Bedingungen.

 

8 Empfehlung einer Rücktrittsversicherung

8.1 Dog Fun empfiehlt dringend, bereits bei Buchung eine geeignete Reiserücktritts- beziehungsweise Seminar-Rücktrittsversicherung und bei Bedarf eine Abbruchversicherung abzuschließen. Der Abschluss ist freiwillig.

8.2 Der Kunde sollte vor Abschluss prüfen, ob die separat gebuchte Hundeseminargebühr, Begleitpersonen und die gewünschten Rücktrittsgründe versichert sind. Das gilt insbesondere für unerwartete schwere Erkrankung oder Unfall sowie Erkrankung oder Tod eines Hundes. Umfang, Ausschlüsse und Abschlussfristen richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des Versicherers. Dog Fun sagt keine Versicherungsleistung zu.

8.3 Gesetzliche Rechte und die Ausnahme nach Ziffer 7.2 bestehen unabhängig von einer Versicherung. Eine Versicherungsempfehlung erweitert weder einen Zahlungsanspruch von Dog Fun noch beschränkt sie Rechte des Kunden.

 

9 Voraussetzungen und Sicherheit

9.1 Der Kunde muss den Hund entsprechend den angekündigten Anforderungen sicher führen können. Eine Teilnahme mit Minderjährigen setzt die Zustimmung der Sorgeberechtigten und die Begleitung durch eine verantwortliche volljährige Person voraus.

9.2 Für den Hund muss während der Veranstaltung eine Hundehalterhaftpflichtversicherung mit räumlich passendem Versicherungsschutz bestehen. Die für das Reiseziel und die jeweiligen Aktivitäten gesetzlich erforderlichen Dokumente, Kennzeichnungen und Impfungen sind mitzuführen beziehungsweise einzuhalten. Zusätzliche Teilnahmevoraussetzungen müssen vor Buchung in der Ausschreibung genannt sein.

9.3 Ansteckende Erkrankungen und bekannte Verhaltensweisen des Hundes, die für die Sicherheit der Gruppe relevant sind, sind Dog Fun rechtzeitig mitzuteilen. Bei akuter Ansteckungsgefahr nimmt der Hund nicht am Gruppentraining teil. Eine Läufigkeit führt nicht automatisch zum Ausschluss; notwendige Maßnahmen werden individuell abgestimmt.

9.4 Teilnehmer befolgen sachlich erforderliche Sicherheitsanweisungen, beachten örtliche Regeln sowie den Tierschutz und sichern ihre Hunde angemessen. Besondere Aktivitäten wie Radfahren oder Schwimmen finden nur bei entsprechender Eignung und freiwilliger Teilnahme statt. Vor Buchung werden die wesentlichen körperlichen und praktischen Anforderungen mitgeteilt; individuelle Bedürfnisse können vorab besprochen werden.

9.5 Die Tierhalterhaftung richtet sich nach dem Gesetz. Eine Aufsicht über Hunde außerhalb vereinbarter Trainingsleistungen oder eine Betreuung von Kindern wird nicht allein durch die Teilnahme übernommen. Eigene Schutz- und Sorgfaltspflichten von Dog Fun bleiben bestehen.

 

10 Nichtteilnahme und vorzeitiger Abbruch

10.1 Bei Nichtantritt oder vorzeitigem Abbruch durch den Kunden richten sich die finanziellen Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit ein Vergütungsanspruch besteht, werden ersparte Aufwendungen und anzurechnende anderweitige Einnahmen abgezogen. Ein pauschaler Ausschluss jeder Erstattung wird nicht vereinbart.

10.2 Gesetzliche Rechte wegen mangelhafter Leistungen oder anderer von Dog Fun zu verantwortender Umstände bleiben uneingeschränkt bestehen.

 

11 Änderungen und Ausfall durch Dog Fun

11.1 Dog Fun darf Reihenfolge, Treffpunkte und einzelne Übungen aus Wetter-, Sicherheits- oder Tierschutzgründen nur ändern, soweit die Änderung unerheblich und für den Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist und Charakter, Umfang und wesentliche Inhalte erhalten bleiben. Änderungen werden unverzüglich mitgeteilt.

11.2 Ein Trainerwechsel ist nur bei vergleichbarer Qualifikation und zumutbarer Durchführung möglich. Wurde die persönliche Leitung einer bestimmten Trainerin als wesentliche Leistung vereinbart, berechtigt diese Regelung nicht zu ihrem einseitigen Austausch.

11.3 Wesentliche Änderungen von Termin, Ort oder Leistungsumfang bedürfen einer Vereinbarung. Schweigen des Kunden gilt nicht als Annahme. Gesetzliche Rechte bleiben bestehen.

11.4 Eine Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl ist nur zulässig, wenn die konkrete Mindestzahl und dieser Vorbehalt bereits vor Buchung angegeben und Vertragsbestandteil geworden sind. Die Absage muss dem Kunden spätestens 56 Kalendertage vor Beginn zugehen. Fehlt eine wirksame Vereinbarung oder ist die Frist verstrichen, besteht dieser Absagevorbehalt nicht.

11.5 Kann Dog Fun die vereinbarte Veranstaltung wegen Ausfalls der erforderlichen Trainerin nicht durchführen und ist ein zumutbarer Ersatz nicht möglich, informiert Dog Fun unverzüglich. Für nicht erbrachte Leistungen werden Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Kalendertagen nach feststehendem Ausfall, erstattet. Ein Ersatztermin ist ein Angebot, zu dessen Annahme der Kunde nicht verpflichtet ist. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, auch bezüglich selbst gebuchter Anreise und Unterkunft, werden nicht ausgeschlossen.

 

12 Äußere Hindernisse und außergewöhnliche Umstände

12.1 Behördliche Verbote, eine Evakuierung oder schwere Naturereignisse können die Durchführung verhindern oder wesentlich beeinträchtigen. Maßgeblich sind stets die konkreten Auswirkungen auf die geschuldete Seminarleistung. Persönliche Verhinderungsgründe werden nach Ziffer 7 behandelt.

12.2 Kann die geschuldete Leistung nicht erbracht werden, richten sich Leistungspflichten, Zahlungen und Erstattungen nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 275, 326 und gegebenenfalls 313 BGB. Ein allgemeines Recht von Dog Fun, bei jedem äußeren Hindernis die vollständige Gebühr zu behalten oder einen Ersatztermin vorzuschreiben, besteht nach diesen Bedingungen nicht.

12.3 Ist nur die individuell organisierte Anreise eines Kunden betroffen, folgt daraus nicht automatisch ein Ausfall der Seminarleistung. Die gesetzlichen Rechte sind nach dem Einzelfall zu beurteilen. Bei einer tatsächlich vorliegenden Pauschalreise gelten insbesondere die zwingenden Rechte nach § 651h BGB.

 

13 Pflichtverletzungen und Beschwerden

13.1 Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen berechtigte Sicherheitsanweisungen oder bei einer konkreten erheblichen Gefährdung darf Dog Fun verhältnismäßige Schutzmaßnahmen treffen. Ein vollständiger Ausschluss oder eine Kündigung kommt nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen in Betracht. Soweit erforderlich und zumutbar, wird zuvor abgemahnt oder Gelegenheit zur Abhilfe gegeben.

13.2 Die Abrechnung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs. Ein Ausschluss führt nicht automatisch zum Verlust sämtlicher Erstattungsansprüche.

13.3 Beanstandungen sollen möglichst zeitnah der Trainingsleitung mitgeteilt werden, damit Abhilfe möglich ist. Diese Bitte begründet keine zusätzliche Ausschlussfrist für Ansprüche.

 

14 Haftung

Dog Fun haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Das gilt auch für die Haftung für eingesetzte Erfüllungsgehilfen. Die Teilnahme führt zu keinem pauschalen Haftungsverzicht für Personen-, Tier- oder Sachschäden. Gesetzliche Mitverantwortung und die Haftung anderer Beteiligter bleiben unberührt.

 

15 Widerruf Datenschutz und Schlussbestimmungen

15.1 Bei Verträgen über Freizeitbetätigungen mit spezifischem Termin oder Zeitraum besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Diese Ausnahme wird nur angewendet, soweit die konkrete Veranstaltung die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Kunde die vorgeschriebenen gesonderten Informationen.

15.2 Personenbezogene Daten werden nach den gesetzlichen Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung auf www.hundeschule-dog-fun.de/datenschutz. Werbliche Foto- und Videoveröffentlichungen sowie die Aufnahme in eine WhatsApp-Gruppe setzen eine gesonderte freiwillige Einwilligung voraus; die Buchung allein stellt keine solche Einwilligung dar.

15.3 Dog Fun ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Gesetzliche Informationspflichten im konkreten Streitfall bleiben unberührt.

15.4 Es gelten die gesetzlichen Regeln über anwendbares Recht und Gerichtsstand. Eine ausschließliche Gerichtsstandvereinbarung zulasten von Verbrauchern wird nicht getroffen. Bei unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 306 BGB.

 

Stand 15. Mai 2026  |  Hundeschule Dog Fun  |  Seite 

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